• slider-01.jpg
  • slider-02.jpg
  • slider-03.jpg
  • slider-04.jpg
  • slider-05.jpg
  • slider-06.jpg
  • slider-07.jpg

Provisionsvereinbarung

Durch das Anfordern oder Übergeben von Objektunterlagen kommt ein Maklervertrag zustande. Die Provision für den Nachweis der Geschäftsgelegenheit beträgt beim Kauf einer Immobilie, für den Käufer, 5,95 % des Kaufpreises, inklusive 19 % MwSt. Die Provision für die Vermittlung eines Mietinteressenten beträgt für den Vermieter, 2,38 Nettomonatsmieten, inklusive 19 % MwSt. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. bei Mietvertragsabschluss, die dem Makler unverzüglich mitzuteilen sind. Die Provision ist auch verdient, bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das in Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem Gebrauch gemacht wurde. Das Angebot ist vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von entsprechenden Informationen ist provisionspflichtig. Die Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit schriftlichem Nachweis innerhalb von 2 Werktagen erfolgt. Zwischenverfügungen und Irrtum vorbehalten. Besichtigungen erfolgen ausschließlich über den Makler. Alle Angaben in Objektunterlagen beruhen auf Aussagen der Eigentümer oder deren Auskunftsbefugten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.